Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
1.1 Sämtliche Rechtsgeschäfte und Leistungen von REFLECT2ACT unterliegen ausschließlich folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Entgegenstehende AGB des Auftraggebenden sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.2 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Folgevereinbarungen nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
2. Umfang des Beratungsauftrages
2.1 Ein unverbindliches Erstgespräch zur Auftragsklärung wird angeboten und erfolgt kostenfrei. Am Ende dieses Gesprächs sollte Klarheit bestehen, ob Angebote und Leistungen inhaltlich und atmosphärisch zu den Anliegen und Zielen des Auftraggebenden passen und eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit getroffen werden kann.
2.2 Ziel und Umfang eines konkreten Moderations- oder Beratungsauftrages wird in der Regel schriftlich vereinbart.
2.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggebenden.
2.4 Der Auftragnehmer handelt weisungsfrei und in eigener Verantwortung. Diese bezieht sich jedoch ausschließlich auf den Beratungsprozess und dessen Ergebnisse, nicht jedoch auf die Umsetzung der erarbeiteten Strategien und Maßnahmen. Letztere liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden.
2.5 Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggebenden für Schäden nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen. Der Auftraggebende hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggebende sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
4. Verschwiegenheit
4.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die mit der Durchführung des Auftrags bekanntwerdenden Themen, Hintergründe und Herausforderungen des Auftraggebenden bzw. Kunden und seines Betriebs streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiter zu geben.
4.2 Der Auftragnehmer ist seinem faktischen Kunden zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet. Sind Auftraggebender und Kunde nicht ident, besteht gegenüber dem Auftraggebenden keinerlei Berichts- oder Auskunftspflicht. Lediglich Kunde und Auftraggebender können diesbezügliche Regelungen treffen. Diese haben aber keine Auswirkungen auf den Verschwiegenheitsgrundsatz des Auftragnehmers.
4.3 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Fall gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
4.4 Information erhält der Auftraggebende der nicht zugleich Kunde ist, auf Verlangen lediglich von Termin, Dauer und Teilnahme der einzelnen Zusammenkünfte.
4.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggebenden als Referenz in seiner Außenkommunikation anzuführen, so es keine anders lautende Vereinbarung gibt. Diese Regelung beinhaltet die Nennung von Firmennamen, Branche, Logo, Symbolfoto und Weblink. Inhalte des Beratungsprozesses werden jedoch keinesfalls kommuniziert.
5. Honorar
5.1 Nach Vollendung der erbrachten Leistung erhält der Auftragnehmer ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggebenden und ihm. Im Rahmen von Organisations-Entwicklungsprojekten ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.
5.2 Der Auftragnehmer wird jeweils eine Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen. Diese ist vom Auftraggebenden entweder bar vor Ort zu zahlen oder binnen 14 Tagen auf das Referenzkonto des Auftragnehmenden zu überweisen.
5.3 Anfallende Spesen und Umkosten (z.B. Verpflegung, Nächtigung, An- und Abreise) für Arbeiten die auf Wunsch des Auftraggebenden anfallen sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers vom Auftraggebenden zusätzlich zu ersetzen und werden wie folgt verrechnet:
- km-Geld laut amtlich festgelegtem Kilometersatz (€ 0,42 pro km)
- sonstige Reisekosten laut Beleg (Taxi, Flug, Verpflegung vor Ort, etc.)
- Aufenthaltskosten lt. Beleg (Standard-Einzelzimmer vor Ort)
- Kosten für benötigte Arbeitsunterlagen (z.B. Skripten) laut Beleg
5.4 Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Leistung aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebenden liegen, behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für die gesamte vereinbarte Leistung zu erwarten gewesen ist.
5.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
5.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggebenden Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln. Dieser erklärt sich mit der Zusendung elektronischer Rechnungen ausdrücklich einverstanden.
6. Stornobedingungen
6.1 Für die Stornierung vereinbarter und terminisierter Aufträge durch den Auftraggebenden oder Kunden gelten folgende Bedingungen:
- Storno von Beratung, Training und Moderation bis zu 14 Tage vor dem vereinbarten Termin: keine Kosten. Storno zw. 14 Tagen und 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin: 50% der Auftragssumme
- Storno bei Supervision und Coaching bis zu einer Woche vor dem vereinbarten Termin: keine Kosten. Storno zw. einer Woche und 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin: 50% der Auftragssumme
- Storno innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin: 100% der Auftragssumme
7. Schlussbestimmungen
7.1 Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform; mündliche Nebenabreden gelten nicht.
7.2 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist Wien. Für Streitigkeiten ist der Gerichtsstandort Wien zuständig.
Stand August 2022